Designrecht

Sicherheit für Ihr Design

Ein originelles Produktdesign ist für Gebrauchsgüter ein Muss, wenn diese im harten  Wettbewerb bestehen wollen. Attraktive Farb- und Formgebung fasziniert, spricht emotional an und bindet den Verbraucher. Beides fügt sich mit dem Gebrauchszweck zu einem attraktiven Ganzen. Gerade bei vergleichbaren Produkten und kurzer Lebensdauer derselben nimmt die Optik als Unterscheidungsmerkmal einen immer größeren Stellenwert ein. Der Designschutz sichert Ihnen das Nutzungsmonopol auf Ihre Gestaltung.

Das Designrecht schützt die Leistungen der Industriedesigner, Werbegrafiker, Modemacher und aller Gestalter von Gebrauchsgegenständen. Das eingetragene Design ist das passende gewerbliche Schutzrecht für Ihr neu gestaltetes Produkt. Es schützt nicht nur die Farb- und Formgebung von Produkten, vom Auto bis zur Zentrifuge, sondern beispielsweise auch Piktogramme oder Verzierungen. Einzige Voraussetzung sind Neuheit und Eigenart, die in der Regel erst bei der Durchsetzung eingetragener Designs geprüft werden.

Wir unterstützen Sie bei der internationalen Absicherung Ihrer  Arbeitsergebnisse, denn: Was gut ist, wird häufig sofort nachgemacht. Wirkungsvoller und rechtzeitiger Schutz ist daher wichtig. Das eingetragene Design ist ein kostengünstiges und einfach zu erlangendes Schutzrecht, das Sie nicht nur vor dem Plagiat schützt, sondern auch  Abwandlungen erfasst, solange es neu ist und Eigenheit aufweist, sich also in seinem Gesamteindruck von dem bekannten Farb- und Formenschatz unterscheidet. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen durchzusetzen oder gegen  Wettbewerber und Piraten zu verteidigen.

 

Denken Sie schon vor der Markteinführung eines Produktes an den Designschutz: Wir vertreten Sie vor den  Anmeldebehörden, den Landgerichten, den Oberlandesgerichten und dem Europäischen Gerichtshof.

Unsere Leistungen

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