So wahren Sie Ihre Nutzungs- und Verwahrungsrechte
Persönliche geistige Schöpfungen, insbesondere Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, Zeichnungen, Fotos, Kartenausschnitte und Software, sind alle Gegenstand des Urheberrechts. Gerade im Zeitalter der Digitalisierung von Informations- und Kommunikationsprozessen können urheberrechtlich geschützte Werke aber auf einfachste Art und Weise vervielfältigt werden.
Der rechtliche Schutz dieses geistigen Eigentums nimmt daher einen immer größeren Stellenwert ein. Ohne das Urheberrecht könnte jeder diese Werke frei nutzen und vervielfältigen, ohne dass dabei die wirtschaftlichen Interessen des Urhebers berücksichtigt würden.
Diese geistigen Schöpfungen unterscheiden sich jedoch von körperlichen Gegenständen durch eine Reihe von Besonderheiten, die auch für die rechtliche Behandlung ausschlaggebend sind. Wir beraten Sie, den Urheber oder Rechteinhaber, bereits frühzeitig bei der Sicherung Ihrer urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte. Dazu gehören neben der Gestaltung von Lizenz- oder Rechteübertragungsverträgen insbesondere auch die Verteidigung Ihrer Rechte gegenüber Verletzern und die Führung außergerichtlicher sowie gerichtlicher Verfahren. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet können wir Ihnen die bestmögliche Beratung bieten und für einen wirksamen und umfassenden Schutz Ihres geistigen Eigentums sorgen.