Damit Marktwirtschaft fair bleibt
Das Wettbewerbsrecht schützt Mitbewerber, Verbraucher und das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Beeinflusst durch das europäische Gemeinschaftsrecht enthält es Marktverhaltensregelungen zum Schutz des gewerblichen Eigentums und der Marktteilnehmer vor unlauteren Geschäftspraktiken. In diesem Zusammenhang kommt es häufig zu Abmahnungen wegen irreführender oder vergleichender Werbung oder der Verletzung von Informationspflichten.
Im Rahmen unserer Beratungstätigkeiten prüfen wir, ob Ihre geschäftlichen Handlungen wettbewerbsrechtlich zulässig oder wegen einer etwaigen Unlauterkeit zu beanstanden sind. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Zulässigkeit von Werbematerialien und darin enthaltenen Werbeaussagen, Ihrem Internetauftritt, etwaigen Schutzrechtsberühmungen, Angaben über bestimmte Marktbedingungen und Bezugsquellen oder hinsichtlich wettbewerbsrechtlichen Informations- und Kennzeichnungspflichten.
Wir vertreten Sie in außergerichtlichen Abmahnungsverfahren und prüfen für Sie, ob eine aus wettbewerbsrechtlichen Gründen erfolgte Abmahnung begründet ist oder ob ein Vorgehen Ihrerseits gegen einen Wettbewerber wegen unlauteren Verhaltens erfolgversprechend und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Sollte es auf dem Gebiet des unlauteren Wettbewerbs zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen und die Geltendmachung oder Abwehr von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen erforderlich sein, vertreten wir Sie in einer solchen Auseinandersetzung bundesweit vor allen Land- und Oberlandesgerichten.