Patent- und Gebrauchsmusterrecht

Schützen Sie Ihre technischen Inovationen!

Patente und Gebrauchsmuster sind effektive Schutzrechte für Ihre technischen Innovationen. Damit diese ihre volle  Wirkung entfalten können, ist es sehr wichtig, eine  Anmeldung rechtzeitig einzureichen und sie sorgfältig zu formulieren.

Denn im Erteilungs-, Eintragungs-, Einspruchs-, Nichtigkeits- oder Löschungsverfahren kann später nur noch auf den Inhalt der ursprünglichen  Anmeldung zurückgegriffen werden. In einem möglichen Verletzungsverfahren kommt es entscheidend auf den  Wortsinn der Patent- bzw. Schutzansprüche an.

Unsere Patentanwälte verfügen über große Erfahrung in allen technischen Bereichen. Wir können Sie vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt, dem Bundespatentgericht und in Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundesgerichtshof vertreten. Dort haben wir an wegweisenden Entscheidungen mitgewirkt.

Wir unterstützen Sie mit einem erfahrenen Team an Patent- und Rechtsanwälten auch bei der Durchsetzung Ihrer Schutzrechte gegen Verletzer und bei der Verteidigung gegen Schutzrechte Dritter. Selbstverständlich sind wir auch vorbereitet, um Sie vor dem Europäischen Patentgericht in Paris, München und London zu vertreten. Zum  Aufbau und zur Pflege von weltweiten Patentportfolios befinden wir uns in engem und permanentem Austausch mit Kollegenbüros aus der ganzen  Welt.

Wir unterstützen Sie übrigens schon ganz am Anfang einer Idee. Eine Erfindung ist schutzfähig, wenn sie zum Zeitpunkt der  Anmeldung neu ist und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Dies wird in einem Recherche- oder Prüfungsverfahren durch die Patentämter geprüft, kann aber auch im Vorfeld durch uns in Zusammenarbeit mit erfahrenen Recherchebüros untersucht werden. Mit den sogenannten Freedom-to-operate-Gutachten und der damit einhergehenden Recherche helfen wir bei der Einschätzung des Risikos, Schutzrechte Dritter bei der Realisierung von Projekten zu verletzen

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