Marken- und Kennzeichenrecht

So bleibt Ihre Marke einzigartig

Name, Logo oder andere „Erkennungszeichen“ transportieren die Einzigartigkeit, die Qualität und das Image von Unternehmen. Sie sind für die Gewinnung und Bindung von Kunden von elementarer und wirtschaftlicher Bedeutung. Der Schutz von Marken und Kennzeichen ist allerdings sehr facettenreich.

Die jahrzehntelange Erfahrung unserer Kanzlei auf dem Gebiet des Marken- und Kennzeichenrechts ermöglicht es uns, die für Ihre Zwecke optimale Strategie zur Erlangung des von Ihnen gewünschten Markenschutzes zu entwickeln. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Name, Logo oder Erkennungszeichen als Marke geschützt werden kann und ob ein Risiko besteht, durch die  Verwendung dieses Kennzeichens Rechte Dritter zu verletzen.

Abgestimmt auf Ihre wirtschaftlichen Interessen melden wir Ihr Kennzeichen als deutsche Marke, EU-Marke, international registrierte Marke oder in dem jeweils für Sie relevanten Land als nationale Marke an.

Gerne verwalten wir auch Ihr Markenportfolio und überwachen Ihre Marken auf kollidierende Neuanmeldungen Dritter. Dabei können wir auf ein weltweites Netz von Korrespondenzkanzleien zugreifen, mit denen wir im  Ausland erfolgreich zusammenarbeiten. Dieses Anwaltsnetzwerk ermöglicht es uns, Ihre Marke nicht nur beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EU-Markenbehörde) und bei der  Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu vertreten, sondern auch die Erlangung, Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Marken- und Kennzeichenrechte im Ausland zu koordinieren und mit Ihnen abzustimmen.

Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn Sie außergerichtlich wegen der Verletzung von Rechten Dritter in  Anspruch genommen werden und wenn Sie selbst Ihre Rechte gegenüber Dritten durchsetzen müssen. Bei  Auseinandersetzungen um Domains beraten und vertreten wir Sie auch vor den Gerichten und in  WIPO-Dispute-Verfahren.

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