Informationstechnologierecht (IT-Recht)

Klare Regelungen für die neuen Medien

Eine sichere Vertragsgestaltung im IT-Bereich ist heute wichtiger als je zuvor. Dies gilt beispielsweise dann, wenn es um die Erstellung, die Lizenzierung oder die Übertragung von Software, von Websites oder den Kauf, die Miete sowie das Leasing von Hardware geht.

Die rasanten Entwicklungen in der IT-Branche, insbesondere im Internet-, Software-, Telekommunikations- und Datenschutzrecht, erfordern dabei eine besondere juristische Expertise, die die aktuellsten Trends in Politik und Rechtsprechung berücksichtigt.

Gerade im IT-Recht kommt es schnell zu grenzüberschreitenden Auswirkungen. Dieses umfassende Rechtsgebiet bezieht sich auf eine weltweit nahezu einheitlich verlaufende informationstechnologische Entwicklung. Aufgrund der fortschreitenden unionsrechtlichen Harmonisierungen und zahlreicher völkerrechtlicher Abkommen beeinflusst es nachhaltig die nationalen Rechtsordnungen in allen Mitgliedsstaaten der europäischen Union und im übrigen  Ausland.

Unter Berücksichtigung dieser internationalen Bezüge beraten wir Sie umfassend unter anderem bei der Gestaltung individueller IT-Verträge (z.B. Softwareüberlassungs-, -Provider- und IT-Projektverträge), bei der rechtlichen Absicherung Ihrer Websites, bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Vergabe von Internet-Domains sowie im Umgang mit personenbezogenen und besonders sensiblen bzw. sicherheitsrelevanten Daten („IT-Compliance“). Selbstverständlich bieten wir Ihnen im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen auch in Gerichts-, Schlichtungs- und Schiedsverfahren die bestmögliche Unterstützung.

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