Deutschland macht Weg frei für Einheitliches Patentgericht

Es hat Jahre gedauert, doch nun geht es plötzlich schnell mit der großen Europäischen Patentreform: Nachdem Deutschland im Sommer dieses Jahres die Ratifikation des Gesetzes zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) abschließen konnte, hat die Bundesregierung Ende September auch die Ratifikationsurkunde für das Protokoll über die vorläufige Anwendung des EPG-Übereinkommens hinterlegt. Damit ist nun klar, dass das Einheitliche Patentgericht kommen wird - und damit auch das EU-Einheitspatent.

Das Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht als erstes grenzüberschreitend zuständiges Zivilgericht sind das Herzstück der europäischen Patentreform und ergänzen zukünftig den derzeitigen Rechtsrahmen für Patentschutz in Europa. Die Schutzmöglichkeiten von Erfindungen werden damit vielfältiger - und gleichzeitig einfacher. Das Einheitliche Patentgericht kann über Rechtsverletzungen sowie die Wirksamkeit von Patenten in einem Verfahren entscheiden und damit Rechtssicherheit für den gesamten europäischen Binnenmarkt schaffen. Für europaweit tätige Firmen kann das sehr attraktiv sein. Gramm, Lins & Partner berät Sie gerne über die neuen Möglichkeiten.  

Wie geht es nun weiter?

Das jetzt ratifizierte Protokoll bildet die Grundlage, um organisatorisch die Arbeitsfähigkeit des Einheitlichen Patentgerichts herzustellen. Dazu gehören beispielsweise die Auswahl und Ernennung der Richterinnen und Richter. Zum Inkrafttreten des Protokolls muss noch ein weiterer Mitgliedsstaat ratifizieren, womit in den nächsten Wochen gerechnet wird. Dann können die finalen Vorbereitungen zur Inbetriebnahme des Gerichts abgeschlossen werden, was ungefähr acht Monate in Anspruch nehmen wird.

Das eigentliche Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht haben bisher 15 Unterzeichnerstaaten ratifiziert: Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Malta, Portugal, Schweden, Finnland, Bulgarien, Estland, Italien, Lettland, Litauen und die Niederlande. Sobald absehbar ist, dass das Einheitliche Patentgericht voll arbeitsfähig ist, will auch Deutschland das Übereinkommen offiziell ratifizieren und macht damit dann den Weg frei für Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht. Nach Hinterlegung der Urkunde tritt das Abkommen am ersten Tag des vierten Monats in Kraft - und das neue Gericht kann seine Arbeit aufnehmen. Mit dem Start des Einheitlichen Patentgerichts wird Mitte bis Ende nächsten Jahres gerechnet.

Die Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Thema finden Sie hier.