Am 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. Mit Ablauf der am 31. Dezember 2020 endenden Übergangsfrist verlieren alle Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster ihre Wirkung in Großbritannien und werden durch nationale britische Marken bzw. Designs ersetzt. Gleiches gilt auch für international registrierte Marken und Designs mit Benennung der EU.
Die neu entstehenden nationalen Schutzrechte müssen wie alle eigenständigen Schutzrechte gesondert verwaltet und bei Ablauf der Schutzdauer gesondert beim UKIPO (Amt für geistiges Eigentum im Vereinigten Königreich) verlängert werden.
Für Marken und Designs, bei denen das Anmeldeverfahren am 31. Dezember 2020 noch läuft, ist innerhalb von 9 Monaten eine gesonderte Anmeldung beim UKIPO erforderlich, wobei der Anmeldetag der betreffenden Unionsmarke bzw. des Gemeinschaftsgeschmacksmusters erhalten bleibt.
Auf bestehende nationale Marken- und Designrechte in Großbritannien wirkt sich der Brexit nicht aus.
Für Fragen im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Brexit auf bestehende Schutzrechte stehen wir gern zur Verfügung.