Das Einheitspatent kommt doch noch?

Am Abend des 26. November 2020 hat der Deutsche Bundestag mit 570 : 72 Stimmen das Abkommen über ein einheitliches Patentgericht mit klarer Mehrheit verabschiedet.

Am Abend des 26. November 2020 hat der Deutsche Bundestag mit 570 : 72 Stimmen das Abkommen über ein einheitliches Patentgericht mit klarer Mehrheit verabschiedet. Das Übereinkommen soll der Reform des europäischen Patentsystems dienen, und nach jahrelangem Warten steht das Zustimmungsgesetz hierzu nun vor dem Abschluss.

Das Ratifikationsverfahren war vom Bundesverfassungsgericht im März dieses Jahres mit der Begründung gestoppt worden, dass die Zustimmung zu diesem Abkommen einer Änderung des Grundgesetzes gleichkomme, weil die Bundesrepublik Deutschland einen Teil ihrer Justizhoheit an die EU abgebe, und dazu bedürfe es einer 2/3-Mehrheit im Bundestag, die seinerzeit nicht erreicht werden konnte, weil nur wenige Abgeordnete an der Abstimmung teilnahmen.

Am 18. Dezember 2020 wird sich der Bundesrat mit dem Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht befassen.

Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat zustimmt und der Bundespräsident das Zustimmungsgesetz dann unterzeichnen wird. Mit der Ratifikation des Abkommens durch die Bundesrepublik Deutschland wird dieses in Kraft treten, und seitens der EU-Kommission wird erwartet, dass ab 2022 das neue System voll funktionsfähig sein wird, und auch das Einheitspatent mit einheitlicher Wirkung für die EU dann entstehen kann.

Großbritannien hat seine Ratifikation des Übereinkommens zwischenzeitlich widerrufen und die Auswirkungen sind Gegenstand der anstehenden Verhandlungen. Mit London war neben Paris und München ein Sitz der Zentralkammer entschieden worden, und es muss nun intensiv ein neuer Standort diskutiert werden. Als Übergangslösung sollen die in London angesiedelten Verantwortungen auf München und Paris übertragen werden. Als weiterer Sitz der Zentralkammer wurde von Italien Mailand ins Spiel gebracht.