Fußballstar Lionel Messi darf Bekleidung, Schuhe und Sportartikel in der Europäischen Union zukünftig nach sich selbst benennen. Im Streit um die von ihm angemeldete Unionsmarke Nr. 010181154 hat der Europäische Gerichtshof dem Argentinier am 17.September 2020 den Weg dazu frei gemacht.
Der EuGH bestätigte eine Entscheidung des EuG, wonach eine Verwechslungsgefahr zwischen der älteren für identische Waren eingetragenen Marke "Massi" und der jüngeren Wort-/Bildmarke „Messi" wegen der Bekanntheit des Weltfußballers auszuschließen ist.