Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht ist nichtig

Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht für nichtig erklärt.

 

Am 20. März 2020 informiert das Bundesverfassungsgericht mir einer Pressemitteilung darüber, dass beschlossen wurde, dass das Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig ist.

Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 13. Februar 2020, Az. 2 BvR 739/17

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2020