Bundestag schafft die Störerhaftung ab

Der Bundestag hat am 30. Juni 2017 das Dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes beschlossen, um die Störerhaftung rechtssicher abzuschaffen.

Mit der Änderung des Telemediengesetzes könne nach Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das das Änderungsgesetz erarbeitet hat, in Zukunft überall offenes WLAN angeboten werden. Anbieter bräuchten ihr WLAN nicht mehr verschlüsseln, noch müssten sie eine Eingangsseite vorschalten oder die Identität der Nutzer sicherstellen. WLAN-Anbieter sollen sich damit nicht mehr dem Risiko aussetzen, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, falls Nutzer illegale Inhalte aus dem Internet abrufen.

Trotzdem bleibe das geistige Eigentum angemessen geschützt: Rechteinhaber könnten von WLAN-Anbietern verlangen, einzelne Internetseiten zu sperren. Dies ist möglich, wenn über diese konkreten Internetseiten ein Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal verbreitet hat. Damit soll verhindert werden, dass sich eine Rechtsverletzung wiederholt. Vor- und außergerichtliche Kosten dürften dem WLAN-Anbieter gleichwohl nicht in Rechnung gestellt werden. Das Gesetz soll noch im Jahr 2017 in Kraft treten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 276/17) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Bundesrates. Dort finden Sie auch die aktuelle Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf (BR-Drs. 276/17 (B)).