Reform des EU-Markenrechts

Zum 23.03.2016 tritt die von der EU beschlossene Reform des Markenrechts in Kraft. Die für Anmelder wichtigsten Aspekte.

 

Zum 23.03.2016 tritt die von der EU beschlossene Reform des Markenrechts in Kraft. Die für Anmelder wichtigsten Aspekte:

  • Für die Anmelder und Inhaber interessant ist vor allem die veränderte Gebührenstruktur. In der Anmeldegebühr ist künftig nur noch eine Waren- oder Dienstleistungsklasse enthalten statt bisher 3 Klassen. Ab der zweiten Klasse fallen zusätzliche Gebühren an. Die Verlängerungsgebühren folgen der gleichen Struktur, werden aber insgesamt gesenkt.
  • Inhaber von älteren Marken, die vor dem 22.06.2012 angemeldet worden sind, haben bis zum 24.09.2016 die Möglichkeit, das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis „klarzustellen“, wenn das Verzeichnis die Klassenüberschriften der Nizzaer Klassifikation vollständig enthält. In diesem Fall können zusätzlich Waren und Dienstleistungen in das Verzeichnis aufgenommen werden, die nicht vom Wortlaut der Überschriften erfasst sind, aber in der alphabetischen Gesamtliste enthalten waren. Wer beispielsweise „Musikinstrumente“ in der Klasse 15 im Warenverzeichnis hat, kann zusätzlich „Notenständer“ beanspruchen, obwohl diese dem Wortsinn nach kein Musikinstrument sind.

 

Ohne inhaltliche Änderung werden Bezeichnungen an den üblichen Sprachgebrauch angepasst: 

  • Die Gemeinschaftsmarke wird zur Unionsmarke.
  • Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle, HABM) wird zum Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EuIPO).
  • Die Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) wird zur Unionsmarkenverordnung (UMV).

Weitere Regelungen betreffen Details des Verfahrens, der Schutzvoraussetzungen, Fälligkeit der Verlängerungsgebühren und Klarstellungen oder Kodifizierungen der Rechtsprechung und Praxis. Für Fragen zu der Reform und den sich daraus ergebenden Änderungen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

 

Weitergehende Informationen finden Sie hier.

 

Unsere Mandanten werden wir selbstverständlich zeitnah über alle für sie relevanten Änderungen informieren.