Gesetzes-Ratifikation für das einheitliche europäische Patentgericht gestoppt

Das Bundesverfassungsgericht stoppt die Gesetzes-Ratifikation für das einheitliche europäische Patentgericht.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundespräsidenten gebeten, das kürzlich vom Bundesrat und Bundestag verabschiedete letzte der notwendigen nationalen Gesetze zur Umsetzung des einheitlichen europäischen Patentgerichts und des europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung nicht zu unterschreiben, bis es über eine Verfassungsbeschwerde entschieden hat. In der Presse wird von einer Schockstarre geschrieben, in der sich die Patentwelt befinde. Es wird berichtet, dass bereits am 31. März 2017 eine Privatperson Verfassungsbeschwerde gegen das nationale Gesetz zur Umsetzung der europäischen Patentreform und auch gegen das Übereinkommen selbst eingelegt hat. Inhaltlich ist über die Verfassungsbeschwerde nichts bekannt. Durchgedrungen ist bisher nur, dass der Beschwerdeführer nicht anwaltlich vertreten ist.

Die Bitte des Bundesverfassungsgerichts an den Bundespräsidenten, das Gesetz nicht zu unterschreiben, bedeutet, dass das Gericht die Verfassungsbeschwerde nicht für offensichtlich unbegründet hält und die Angelegenheit sorgfältig prüfen muss. Das Bundespräsidialamt hat bestätig, dass Frank Walter Steinmeier der Bitte nachkommt. Hierdurch wird sich der Ratifizierungsprozess in Deutschland verzögern. Wie lange ist ungewiss. Auch in Großbritannien ist der Ratifizierungsprozess zwischenzeitlich wieder ins Stocken geraten.

Weitere Informationen stehen auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie in einem Artikel zum Thema des neuen "EU-Patents" zur Verfügung.